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Zeitungsabo statt Gartenzwerg

Vergangene Woche regulierten wir einen Hausratschaden, als bei einer guten Kundin diverse Gegenstände vom Grundstück gestohlen wurden. Diebstahl von Gartenmöbeln auf dem Versicherungsgrundstück ist Bestandteil ihrer Hausratversicherung, im Schadenfall reicht der Polizeibericht und „gut is“.

Erstellt von Matthias Schlattmeier am 4. Juli 2013

Die Hausratgegenstände kamen alle nach und nach weg, über mehrere Wochen verteilt. Doch wer konnte ein solches Interesse haben und warum? Waren es vielleicht die Nachbarskinder, welche sich einen Scherz erlauben wollten? Oder war es vielleicht sogar der Gärtner?  Schließlich ist der Gärtner immer der Täter. Oder?

Auch nach der Regulierung kamen weitere Gegenstände abhanden. Mal war es ein Gartenstuhl, mal eine Gartenlampe oder die Gartendeko. Alles keine teuren Gegenstände, in der Menge aber zweifelsohne ärgerlich!

Da unsere Kundin nicht an Geister, übernatürliche Mächte oder dergleichen glaubt, legte sie sich eines Nachts auf die Lauer. Der Morgen dämmerte bereits, als sie beschloss, die Aktion abzubrechen, sobald die Zeitungstante die Zeitung in den Kasten gesteckt habe. Nach der Morgenzeitung wollte sie sich noch einmal hinlegen, um so den versäumten Schlaf nachzuholen.

Die Zeitungstante parkte wie immer vor der Tür, ließ den Wagen laufen, steckte die Zeitung ordnungsgemäß in den Postkasten und……….schnappte sich den einzigen Gartenzwerg, welcher noch übriggeblieben war Ja. Sie haben vollkommen richtig gelesen! Schnell die Polizei verständigt, welche die Zeitungstante nur eine Straße weiter aufgriff. Und man mag es kaum glauben, in ihrem Auto fanden die Polizisten zahlreiche Hausratgegenstände.

Wer also einen Gartenstuhl oder seinen Gartenzwerg vermisst der möchte sich bei uns melden :-)

Erstaunte Grüße von Ihrer / Eurer DEVK Versicherung Bad Oeynhausen sendet

Matthias Schlattmeier

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Kommentare

  1. Thomas Schröder sagt:

    Bekommt Sie jetzt Post von der DEVK und muss die gestohlenen Gegenstände wieder rausrücken? :-)

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