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Wie würden SIE entscheiden?

Es liegt „in der Natur das Sache“, dass auch viele Kollegen diesen Blog lesen. Das ist mir bewusst und auch so gewollt. Für diese Kollegen möchte ich an dieser Stelle einmal einen Schaden schildern, welcher mir vor einiger Zeit gemeldet wurde. Daran haben sich sogar die sogenannten „Gelehrten“ die Zähne ausgebissen. Ich würde mich freuen, wenn die Kollegen die vorgehensweise der Regulierung einmal aus ihrer Sicht kommentieren würden.

Erstellt von Matthias Schlattmeier am 29. März 2012

Schäden in Verbindung mit Kraftfahrzeugen sind in der Schadenregulierung ein Kapitel für sich. Liebe Kollegen / Kolleginnen, welcher Versicherung hättet ihr den Schaden gemeldet?

Zur Geschichte:

Die Hauptpersonen in diesem Schadenfall sind Frau G, wir nennen sie einfachhalthalber „Biggi“  und ihr Vater, ihn nennen wir einfacheithalber „Siggi“.

Eines schönen Tages, die Sonne lachte strahlend über dem  Himmel von Bad Oeynhausen, fuhr Biggi in die Doppelgarage auf dem elterlichen Grundstück. Den Wagen abgestellt und abgeschlossen, endlich Feierabend. Biggi schloß die Haustür des Mehrfamilienhaus auf, in welchem sie,  wie auch Ihre Eltern jeweils eine eigene Eigentumswohnungen haben. In der Küche legte Biggi ihre Jacke über den Stuhl, fischte die Fernbedienung zum Schließen des Garagentores vom Küchentisch und drückte auf  „schließen“.

Was Birgit nicht wusste, exakt in disem Moment fährt Ihr Vater mit seinem nagelneuen BMW in die Garage um seinen Wagen direkt neben Biggis abzustellen. Der Zeitpunkt des Einfahrens traf so exakt mit dem Schließen des Garagentores überein, dass das Garagentor auf dem Dach des BMW`s aufsetzte und ,da dieser in Bewegung war, alle 5 cm eine Delle in die Karosserie schlug und zu guter Letzt die Antenne heraus riss. Ein Schaden von 4000,- €uro!

Biggi meldete den Schaden -wie von mir empfohlen- ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Schließlich ist sie eindeutig Schuld an dem Malheur! Obwohl, sie hätte den Schaden doch auch ihrer KFZ-Versicherung melden können oder? Schließlich handelt es sich um einen Parkvorgang und würde somit -zweifelsohne- in den Bereich der KFZ-Versicherung fallen. Dumm nur, dass sie im kommenden Jahr höher gestuft würde. Gibt es vielleicht Alternativen? Was meint Ihr? Ich freue mich auf eine spannende Diskussion!

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Kommentare

  1. Drescher sagt:

    Ich hätte wohl wie du gehandelt!! 😉

  2. Ronny sagt:

    Das ist m.E. ein klassischer Ausschluss in den AHB:
    „Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.“ Zu den Angehörigen zählen ausdrücklich auch die Eltern.

    Auch schwierig finde ich, den Schaden in der KH einzuordnen.

    • Hendrik sagt:

      Ich enthalte mich, aber ja, es geht auch ohne KFZ.

      Und das Bedingungswerk ist entscheidend- Moderne Policen haben teilweise auch Verwandte mit drin. Also „Augen auf im Straßenverkehr“. 😉

  3. Hallo Ronny, vielen DANK für Dein Posting. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus. In diesem hat jede Partei seine eigene Wohnung! Insofern würde der von Dir zitierte Ausschluß nicht greifen 😉
    Warum aber findest Du es schwierig den Schaden der KFZ-Haftpflicht zuzuordnen?

  4. In meinen Augen eindeutig ein
    Fall für die Kfz-Haftpflicht,
    da das Schliessen des Garagentors
    in direktem Zusammenhang mit
    dem Betrieb des KfZ steht.

    Mit freundlichen Grüssen
    aus dem stürmischen Harz 😉

  5. Ricardo sagt:

    Wirklich schwierige Auslegung zur „Benzinklausel“. Hab auch lange überlegt, aber da kann einem nur die Rechtsprechung helfen. Wie dem nachfolgenden Link zu entnehmen ist, gehört das Benutzen der Garagenfernbedienung nicht zum Gebrauch des Fahrzeugs, da dies auch ohne Fahzeugnutzung geschehen kann. Demzufolge greift die private Haftpflichtversicherung.

    http://www.mitfugundrecht.de/2009/09/ag-frankenberg-eder-kfz-haftpflicht/

    Grüße aus der Hauptstadt

  6. Vroni Versicherung sagt:

    Ich würde darauf tippen das die Autohaftpflicht greifen muß. Handelt es sich nicht um einen Ein-und Ausstiegschaden??? Bin noch in Asbildung, daher ein Tip. LG

  7. Die private Haftpflicht, wie auch die Haus und Grundversicherung haben den Schaden abgelehnt da dieser in den Bereich der KFZ-Haftpflicht falle. Es handele sich hierbei um einen Parkvorgang der Tochter Biggi. Dieser endet nicht -wie man vermuten sollte- mit dem abschließen des Fahrzeuges, sondern erst ab dem Zeitpunkt wo das Garagentor geschlossen sei. Wir sind dann den Weg des geringsten Wiederstandes gegangen und haben den Schaden über die Vollkasko abgewickelt. Siggi war mit SF 25 in der höchsten Schadenfreiheitsklasse und hatte somit einen Schaden frei. DANKE an alle welche den Artikel kommentiert haben. Ich habe diesen in verschiedenen Netzwerken gepostet. Z.B. Xing, und Facebook. Die Kommentare im Blog waren jedoch die trefflichsten.DANKE

  8. BERUF-CONTI sagt:

    Sehr interessanter Fall, habe neulich selbst etwas ähnliches erlebt. Sehr spannend diese Diskussion zu verfolgen. Ergebnis war für mich überraschend. Gute Website!

  9. AXA-BETRIEB sagt:

    So wie du gehandelt hast, würde denke ich jeder handeln. Danke für deinen Beitrag.

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