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Unfallkosten und Steuer

Ein weiterer Teil aus unserer Kategorie Tipps und Tricks. Was ist eigentlich mit Unfallkosten welche nicht von der Versicherung erstattet werden? Oftmals beteiligt sich das Finanzamt!
Denn, Kosten eine Unfalls können unter bestimmten Umständen bei der Steuererklärung als Werbekosten angegeben werden.

Erstellt von Matthias Schlattmeier am 20. April 2012

Wenn es gekracht hat denken Autofahrer zunächst an die Versicherung, welche das Finanzielle regeln muss. Doch springt mitunter auch das Finanzamt ein!

Verursacht ein Autofahrer einen Unfall, so trägt die KFZ-Haftpflichtversicherung die Kosten für fremde Schäden, für die Beulen am eigenen Wagen steht die Vollkaskoversicherung gerade. Sofern abgeschlossen! Laut der Prüforganisation können die nicht von den Versicherungen getragenen Schäden bei der Steuererklärung als Werbekosten angegeben werden, wenn sich der Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit oder auf der Heimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ereignet hat. Auch Unfälle, die während einer beruflichen Fahrt auftreten, können steuermindernd angerechnet werden.

Angegeben werden können die Reparaturkosten des eigenen Fahrzeugs, sowie die des Unfallgegners, Gutachterkosten, Schadenersatzleistungen, Gerichts und Anwaltskosten. Und zwar immer dann, wenn nicht von dritter Seite -zum Beispiel von der Versicherung- Ersatz geleistet wird. Reguliert eine Kasko den Schaden, dann kann zumindest die Selbstbeteiligung von der Steuer abgesetzt werden. Und selbst wenn das Fahrzeug nicht repariert wird, kann der Steuerzahler die Wertminderung des Autos von der Steuer absetzen.

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