Blogartikel
Juggling hands and money isolated on white background

Ein Telefonat, gravierende Fehler und unwissende Kollegen…..

Mit Kollegen der DEVK bin ich deutschlandweit sehr gut vernetzt. Fast täglich telefoniere ich mit dem „einen und anderen“ über „dieses und jenes“, meist Geschäftliches. Vergangene Woche telefonierte ich mit einem Kollegen, welcher einen „dicken Fisch“ an der Angel habe……..

Erstellt von Matthias Schlattmeier am 11. Dezember 2015

Über eine Empfehlung sei er auf einen Neukunden gekommen, im Ordner dieses Kunden schlummert friedlich vor sich hin, die Police einer Berufsunfähigkeitsversicherung……….

Die habe der Kollege „zerpflückt“. Sein Vorgänger, ein Versicherungsmakler, habe alles falsch gemacht. Besonders gravierend, der Vertrag ist nur mit Endalter 61 abgeschlossen. Großer Fehler! Wenn ich konkret hinterfrage, warum es ein großer Fehler war, kommen immerzu die gleichen Aussagen. Was, wenn der Kunde vor 61 berufsunfähig wird und der Vertrag, also die monatliche Rente, endet? Ja, was eigentlich, frage ich dann. Was genau passiert denn dann? Nur selten bekomme ich dann noch eine Antwort. Genau genommen, nie…………

Ohne hier jetzt eine wissenschaftliche Abhandlung zu skizzieren, ist man älter als 58 Jahre, kann man 2 Jahre Arbeitslosengeld beziehen. Hiervon kann Geld angespart werden um 2 Jahre, also bis 63, zu überbrücken. Ab dem 63. Lebensjahr erfolgt bei Arbeitslosigkeit eine Zwangsverrentung und, sofern man berufsunfähig ist, aber nicht erwerbsgemindert, ist man faktisch arbeitslos. Das durchschnittliche Alter der Personen, welche unfreiwillig zum Frührentner werden, liegt im Durchschnitt übrigens bei 51!

Der Abschlag bei Zwangsverrentung beträgt für alle ab 1964 geborene 14,4%, hinzu kommen die fehlenden Zeiten vom 63. bis zum 67. Lebensjahr.

Natürlich kann man eine solche Konstellation kritisch betrachten. Keine Frage! Oft scheitert eine Absicherung aber an den finanziellen Mitteln der Kunden. Eine solche Konstellation kann da hilfreich sein. Alternativ kann das Endalter auch schon früher vereinbart werden. Der gesparte Beitrag kann dann in eine flexible Rentenversicherung investiert werden. So kann ich eine evtl. Lücke überbrücken, bekomme aber garantiert Beiträge zurück.

 

Wer als Kollege interesse hat tiefer in die Materie einzutauchen, dem sei das Buch: „Leitfaden für den Vertrieb von Berufsunfähigkeitsversicherungen: Wie Sie die Bedürfnisse und den Bedarf des Kunden richtig erkennen“ von Philip Wenzel ans Herz gelegt.

Schreib einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *