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Ein Einbruch, kleingedrucktes und eine ratlose Schadenabteilung

Ich bin stolz auf mich. Auch wenn meine Mama immer sagt, dass Eigenlob stinkt, bin ich richtig stolz auf mich. Und die Versicherungesbedingungen zur Gebäudeversicherung werden nun “umgestrickt”.

Erstellt von Matthias Schlattmeier am 30. Juli 2015

Aber von vorne. Mein Kunde versicherte seinen Neubau im Jahr 2014 als Neukunde über mich. Dem Vertragsabschluß ging ein “zäher Kampf”, sprich, mehrere Gespräche, Mitberwerbervergleiche und dergleichen mehr voraus. Ich bekam den Zuschlag und gewann so einen neuen Kunden.

Einzug war zum 1. Juni 2015 geplant, so dass wir die kostenlose Feuerrohbauversicherung mit diesem Stichtag enden ließen und ab dem Zeitpunkt die vollumfängliche Gebäudeversicherung gilt. Vorausgesetzt der Einzug ist tatsächlich erfolgt.

Dummerweise wurde am 12. Juni in das bislang noch unbewohnte Haus eingebrochen und Werkzeug gestohlen. Das Werkzeug war über eine bestehende Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung versichert, die Beschädigungen am Gebäude übernahm der Hausratversicherer zu Recht nicht, da der Kunde ja noch immer unter der alten Adresse gemeldet war.

Auch die DEVK lehnt eine Erstattung ab. Vollkommen korrekt, da das Objekt zum Zeitpunkt nicht bewohnt war und solch ein Umstand der Gesellschaft anzuzeigen gewesen wäre.

Was aber, wenn er den Umstand angezeigt hätte? Das hätte zum Beispiel passieren können, indem ein Änderungsantrag aufgenommen wäre und der Kunde im Antrag angegeben hätte, dass das Haus –wie in diesem Fall- weitere 3 Monate unbewohnt ist. Doch wie wäre der Kunde dann versichert gewesen? Im Rahmen der Feuerrohbauversicherung, also für ein unbewohntes Gebäude oder im Rahmen eines bewohnten Gebäudes. Also vollumfänglich?

Da ich unter den Kollegen den Ruf als Mann für’s Kleingedruckte habe, interessierte mich die Frage. Ein erstes “Interview” mit zwei Kollegen aus der Schadenabteilung brachte gänzlich unterschiedliche Aussagen zu Tage. Einer der Schadenbearbeiter hätte den Schaden abgelehnt, ein andere reguliert.

Hmmmmm. Das brachte mich jetzt nicht weiter. Also zum Hörer gegriffen und einen Entscheider der Zentrale angerufen. Herr A. hat mir in der Vergangenheit schon oft geholfen, wenn ein Schadenfall so richtig knifflig wurde.

Die Aussage von Herrn A. erstaunte mich. Es kam nämlich keine, ich hörte lediglich die Zahnräder im Oberstübchen rattern. Meine Argumentation wäre ihm in der Praxis so noch nicht untergekommen, theoretisch aber nachvollziehbar. Die Versicherungsbedingungen geben hierzu keine konkrete Auskunft, er würde den Fall aber mit dem Entscheider der Schadenabteilung besprechen.

Lange Rede kurzer Sinn, der Schaden über rund 3000,- € wird vollständig bezahlt und eine klare Formulierung in die Versicherungsbedingungen aufgenommen.

Kunde glücklich, ich glücklich, Zentrale glücklich, alle glücklich .-)

Ach so, für alle Kollegen die jetzt auf dei Idee kommen, dass eine Bauleistungsversicherung hier geholfen hätte……..Hätte. Leider bestand diese nicht.

 

Wann darf ich Dich/Sie glücklich machen. Versicherungstechnisch ;-?

 

Glückliche Grüße sendet Matthias W. Schlattmeier

DEVK Versicherung Bad Oeynhausen

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Kommentare

  1. Tobias Bierl sagt:

    Immer wieder erhellend, alle 2-3 Wochen auf dem Blog einige Berichte durch zu lesen – selbst an einem Sonntag Nachmittag ;-).

    Schon erstaunlich, wie man auf dem kurzen Dienstwege (ob jetzt als AO oder Makler) immer wieder eine Sachen im Kundeninteresse regeln kann!

    Weiter so!!

  2. Thomas Klüh sagt:

    Wahnsinn, was man alles berücksichtigen muss. Danke für diesen Artikel.
    Gruß
    Thomas

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