Freitagmorgen. Ein Tag wie jeder andere. Erfahrungsgemäß ist Freitags der ruhigste Tag der Woche.
Punkt 9 Uhr. Das Telefon klingelt. Am anderen Ende ein aufgebrachter Kunde. Dieser hatte soeben mit der Schadenabteilung der Rechtsschutzversicherung telefoniert und dort eine Ablehnung bekommen. Der Kunde wettert sofort los. Droht mit Kündigung all seiner Verträge. Ich kenne ihn seit vielen Jahren und schaffe es daher in kurzer Zeit seinen Puls auf „Normaltemperatur“ zu bringen.
Er erzählt mir, dass er einen unangenehmen Anruf vom Finanzamt erhalten habe, mit dem Ergebnis, dass man ihn am kommenden Dienstag um 9 Uhr dorthin zitiert habe. Es ginge um sein Gewerbe, welches er vor einigen Jahren hatte. Es wäre besser, wenn er seinen Steuerberater oder gleich einen Fachanwalt mitbringe. Er sei sich ganz ganz sicher, dass es sich bei dem Gespräch alles aufklären würde, da er sich keiner Schuld bewusst sei. Aber trotzdem brauche er eine Zusage, dass seine Rechtsschutzversicherung den Schaden übernehme. Ansonsten – wie erwähnt – würde er all seine Versicherungen kündigen! Auf meine Frage, was denn für ein Schaden eingetreten sei, für welchen die Rechtsschutzversicherung einspringen solle, verstummte er. Denn, es lag ja noch gar kein Schaden vor! Hier kann wohl nur gemutmaßt werden…;-)
Ausnahmsweise einmal ablehnende Grüße
Matthias W. Schlattmeier
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