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Topkunden, Wasserschäden und ratlose Gesichter……..

Empfehlungskunden sind Topkunden! Seit nunmehr fast einem Jahr arbeite ich überwiegend auf Empfehlungen. Konkret, einen Termin bekommt man, wenn ein anderer Kunde mich empfohlen hat. Das zieht mittlerweile weite Kreise, so dass ich vergangenen Mittwoch… weiterlesen

Erstellt von Matthias Schlattmeier am 25. Februar 2016

Empfehlungskunden sind Topkunden! Seit nunmehr fast einem Jahr arbeite ich überwiegend auf Empfehlungen. Konkret, einen Termin bekommt man, wenn ein anderer Kunde mich empfohlen hat.

Das zieht mittlerweile weite Kreise, so dass ich vergangenen Mittwoch in Gütersloh „zu Gast“ war. Ich hatte mir vorher die notwendigen Informationen besorgt und bin gut vorbereitet in das Gespräch gegangen. Unter anderem ging es um die Gebäudeversicherung. Der Vorversicherer hatte meinem Neukunden die Gebäudeversicherung gekündigt, da er in den letzten 12 Jahren 5 Wasserschäden hatte. 3 davon in den letzten 2 Jahren. Moment. In den letzten 12 Jahren 5 Wasserschäden? Mein Kunde hat das Haus doch erst 2012, also vor 3 Jahren gekauft…………..

Genau diese Reaktion kam von meinem Kunden, als ich ihm die Unterlagen präsentierte, welche mir seine „Noch-Versicherung“ – zur Verfügung gestellt hat. Da ich sehr oft die Erfahrung gemacht habe, dass Kunden sich nicht mehr an alle Schäden erinnern (oder erinnern wollen 😉 ), besorge ich mir im Vorfeld immer eine sogenannte Schadenaufstellung der Vorversicherung. Mit dieser gestaltet sich das Gespräch deutlich einfacher und der Kunde bekommt zudem schneller seinen Versicherungsschutz bei der DEVK. Da oft nur wenige Tage zwischen Kündigung und Neuvertrag liegen, ein durchaus entscheidenes Kriterium!

Weiter im Programm bzw. zurückgespult. Wie auch immer. Wir rätselten lange wie er denn 2003 schon einen Gebäudeschaden haben konnte, wenn er doch erst 2012 das Haus gekauft hat? Einen Dachschaden hätte er schon immer gehabt, aber einen Gebäudeschaden in 2003? Nein definitiv nicht!

Wir rätselten und rätselten. Da es bereits spät Abends war, gab es auch nicht die Möglichkeit, mal eben bei der Vorversicherung durchzuklingeln. Da klingelte es. Bei mir!

Des Rätsels Lösung war ganz einfach. Der Kunde hatte 2012 die Vorversicherung mit dem Kauf des Hauses übernommen. Mit allen Schäden!

Das kannte ich so nicht. Werden Vorschäden in der Gebäudeversicherung der DEVK  bei neuen Kunden nicht im Rechner aufgeführt, wurden hier die Vorschäden auf den neuen Eigentümer „übertragen“. Ohne dass er davon wusste!. Also, Augen auf beim Eierkauf Hauskauf!

Du hast ein Haus gekauft? Sprich mich gerne an. Ich „checke“ für Dich wie viele Vorschäden das Objekt hatte und ob es sinnvoll ist, die Gebäudeversicherung fortzuführen. Kostenlos!

Eine (Dach)schadenfreie Zeit wünscht

Ihr/Euer Matthias W. Schlattmeier

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Kommentare

  1. Martha sagt:

    Hallo,

    das ist ein sehr interessanter Beitrag. Ist es nicht besser, wenn die Versicherer an sich mal ihre Bedingungen überarbeiten. Es ist schlicht unfair, wenn spätere Versicherungsnehmer die Vorschäden des Vorbesitzers mit übernehmen. Bei der KFZ-Haftpflicht wird das ja auch nicht gemacht. Doch bei der Wohngebäudeversicherung soll das nun funktionieren. Das ist kann doch alles nicht wahr sein….

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