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Ampel

Was war passiert, bzw. wer zahlt…?

„Was war passiert“ heißt es öfters wenn wir in dieser Rubrik zum raten auffordern. Diesmal fragen wir mit „wer zahlt“ etwas genauer. Vorweg, der Schaden hat sich genau so ereignet. Ehrenwort!

Erstellt von Matthias Schlattmeier am 13. Juli 2014

 

 

Von diesem Schaden berichtete mir vor bereits zwei Jahren ein Neukunde, dem ich empfohlen wurde. Bei diesem Kunden stand die Qualität der Absicherung ganz oben auf der Agenda, hatte er doch an einem einzigen Tag gleich „einen Haufen“ Versicherungen in Anspruch nehmen müssen. „Einen Haufen Versicherungen?“ Was war bloß passiert?

Sohnemann, 18 Jahre jung und seit 2 Wochen stolzer Besitzer eines Führerscheins. Damit er gleich Fahrpraxis sammeln kann, wurde das erste Auto angeschafft. Über ein Internetportal wurde man auf einen schicken Ford Focus aufmerksam und man kam mit dem Händler ins Geschäft. Da der Händler im entfernten Hamburg seinen Sitz hatte, besorgte Papa für die Überführung nach Hause ein Kurzzeitkennzeichen. So weit, so gut.

Da stand er nun, der schicke Flitzer. Einige Kleinigkeiten mussten noch erledigt werden, die ein und andere Beule sollte ausgebessert werden bevor der Wagen dann endgültig zugelassen werden sollte. So vergingen 8 Tage als Sohnemann abends in der Nachbarschaft auf eine Party ging. Sein bester Kumpel wurde ebenfalls 18, das musste (natürlich) ordentlich gefeiert werden. Müßig zu erwähnen, dass das ein und andere Bier getrunken wurde. Sohnemann zumindest war kaum noch in der Lage, sich auf den Beinen zu halten, sodass seine Kumpels ihn zu später Stunde mit dem Auto nach Hause brachten und direkt vor der elterlichen Haustür absetzten.

Sohnemann allerdings war ganz und gar nicht nach Sandmännchen und Co. Anstatt die Haustür zu öffnen, nahm er die Tür des PKWs, setzte sich hinein und steckte den Zündschlüssel ins Schloss. Warum auch schon schlafen? Es war schließlich noch früh am Morgen und die Discothek im  Nachbarort hatte bestimmt noch einiges zu bieten.

Gedacht, getan, den Vorwärtsgang reingeprügelt und ab in den fünf Kilometer entfernten Nachbarort. Leider kam er dort nicht an. Was stand diese blöde Ampel auch mitten auf der Straße? Wer hatte die dort überhaupt hingestellt? Fakt ist, er traf die Ampel genau mittig und zwar so, dass diese abgeknickt über der Kreuzung baumelte. Dieser „kleine“ Crash wiederum führte dazu, dass sich Sohnemann besann und überlegte, dass es vielleicht doch besser sei, nach Hause zu fahren, um an der Matratze zu horchen. Kurzerhand den Rückwärtsgang rein, gewendet und Richtung Papa und Mama. Dumm nur (oder vielleicht doch zum Glück) dass ihm eine Zivilstreife entgegen kam, die sofort erkannte, dass der Ford nicht unerheblich beschädigt war und sich kurzerhand an seine Fersen heftete.

Diese folgten ihm bis nach Hause, wo Sohnemann das Fahrzeug direkt am Haus parkte. Er stieg aus, die Polizei fuhr im gleichen Moment auf den Hof und was jetzt kommt hat sich tatsächlich so ereignet! Sohnemann knallte die Tür vom Auto zu, im gleichen Moment knallte es ein weiteres Mal und das Fahrzeug stand in Flammen! Die Polizei informierte umgehend die Feuerwehr, die nicht sofort kommen konnte, da sie bereits im Einsatz war (!!) Die Flammen schlugen aus dem Motorraum, ließen das Küchenfenster platzen und griffen auf Gardine und einen Teil der Inneneinrichtung über.

Lange Rede, kurzer Sinn. Sohnemann fährt nun wieder Fahrrad

Welche Versicherungen könnten hier zum tragen kommen, vorausgesetzt die entsprechenden Versicherungen bestehen auch?

Freue mich auf einen spannenden Austausch!

Herzlichst Ihre / Eure DEVK Versicherung Matthias Schlattmeier

P.S. Diese Geschichte erzähle ich öfters in Fahrschulen um junge Fahranfänger zu sensibilisieren. Interesse? Dann sprechen SIE mich gerne an :-)

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Kommentare

  1. Jens Jendrian sagt:

    Es waren noch die Kurzzeitkennzeichen am PKW… da diese
    nach 5 Tagen ihre Gültigkeit verlieren, war der PKW GAR NICHT
    versichert… bei Alkoholfahrten mit Schadensfall, wo ein PKW angemeldet ist, tritt die Versicherung in Vorkasse,
    holt sich aber (Stichwort: grobe Fahrlässigkeit!) das Geld vom
    Kunden zurück…
    Ich würde tippen: man kann KEINE Versicherung geltend machen!!!
    Ach ja… Feuer ist über Teilkasko abgesichert..

  2. Jens Jendrian sagt:

    Noch etwas zu Feuerschaden beim „Kurzzeitkennzeichen“:
    Die Teilkasko muß EXTRA beantragt werden, ansonsten ist Kurzzeitkennzeichen
    immer nur Haftpflichtversichert…
    (habe gerade Anhänger gekauft und mir Extradeckung Teilkasko geben lassen!!!)

  3. Jans……..
    Was den PKW betrifft bin ich bei Dir! Aaaaber…..es ist ja noch deutlich mehr beschädigt als nur das Auto.

    Tipp…..Insgesamt wurden 3 Schäden gemeldet, alle Versicherungen haben gezahlt….:-)

  4. Jens Jendrian sagt:

    1. Wohngebäude-Feuerversicherung (Schaden am/im Gebäude)
    2. Hausratversicherung (beschädigte Möbel/Kleidung usw durch z.B. Rauch/
    Löschwasser)
    3. Teikasko eines anderen PKW´s, der vielleicht in Mitleidenschaft
    gezogen wurde???

    Ganz schön knifflig…
    :-)

  5. Jens Jendrian sagt:

    Ich streiche die TEILKASKO für Fahrzeug XX… und nehme die GLASVERSICHERUNG
    für Scheiben, die durch Hitze „gesprungen“ sind…

  6. Knifflig……In der Tat……..Die Glasversicherung lassen wir mal außen vor, dass hat die Gebäudeversicherung übernommen. (Im übrigen stellte der Gutachter eine Unterversicherung um 15% fest ).

    Rechtsschutz…….Papa hat versucht die Strafe für Sohnemann so gering wie möglich zu halten. Ob es gelungen ist wurde jedoch nicht überliefert :-)

  7. Hannes K. sagt:

    Also auf die Rechtsschutz wäre ich erstmal auch nicht gekommen.

    Gruß
    Hannes

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